Ubungsleiter_Vertrag - TV_Russhuette

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Vertrag für Übungsleiter im TV Rußhütte
Zwischen dem TV Rußhütte e.V. und





wird folgender Vertrag geschlossen

1. Der TV Rußhütte e.V. beschäftigt den Vertrags-Partner/Übungsleiter*in nebenberuftlich in der Sparte

nebenberuftlich als Übungsleiter in der

Die Überwachung der Übungsleiter-Tätigkeit obliegt dem Vereinsvorstand. Der Vorstand hat das Recht, die Übungsstunden zu kontrollieren. Die Richtlinien des DTB sind bei der Tätigkeit zu beachten.


2. Als Arbeitszeit sind die festgelegten Trainingszeiten der zugeteilten Übungs-Gruppe maßgebend.

3. Der Vertragspartner/ Übungsleiter hat dem Vorstand auf Aufforderung schriftlichen Bericht über den Verlauf der Tätigkeit und über die Anzahl der Teilnehmer vorzulegen.

4. Der Vertrag tritt in Kraft am


5. Für beide Seiten wird eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vereinbart.


6. Für die Tätigkeit als Übungsleiter wird ein Stundensatz pro geleisteteter Übungsstunden von


7. Für die Entrichtung der sozialen Beiträge und Steuern ist der TV Rußhütte nur dann verantwortlich, wenn die vom TV Rußhütte geleisteten Zahlungen die gesetzlichen Freibeträge überschreiten.






Mit dem Senden bestätige ich hiermit die wahrheitsgemäße Angabe aller o.a. Daten!
TV Rußhütte e.V. seit 1881 · Saarbrücken
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